Regelsatz für die Browser-Kontrolle
Hinzufügen der URL-Umleitung zu einem Regelsatz
- Wählen Sie im Application Control-Konfigurationseditor den Knoten "Browser-Kontrolle" für den Regelsatz aus, dem Sie die URL-Umleitung hinzufügen möchten.
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Klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Arbeitsbereich und wählen Sie URL hinzufügen aus.
Das Dialogfeld "Umzuleitende URL hinzufügen" wird angezeigt.
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Geben Sie eine URL ein. Sie können dazu sowohl die IP-Adresse verwenden, als auch Text-URLs.
Tipp: Falls Sie eine Text-URL verwenden und der Server auch mit IP-Adressen interagiert, geben Sie zusätzlich zur Text-URL auch die IP-Adresse des Servers ein.
- Wählen Sie die Aktion für die URL ein: Umleiten oder Zulassen.
- Falls Sie "Umleiten" ausgewählt haben, wählen Sie die gewünschte Reaktion aus, wenn ein Benutzer versucht, auf die unterbundene URL zuzugreifen:
- Bei URL-Umleitung Standardwarnseite anzeigen – Der Benutzer wird zur Standardseite "Zugriff verweigert" geleitet.
- Bei URL-Umleitung benutzerdefinierte Seite anzeigen – Geben Sie anstelle der Standardwarnseite einen alternativen Speicherort an. Dies kann beispielsweise ein Speicherort innerhalb Ihres Unternehmensnetzwerks sein, eine Datei auf einem Datenträger, Ihr Intranet oder eine sonstige Website.
- Geben Sie optional eine Beschreibung zum einfacheren Identifizieren ein.
- Klicken Sie auf Hinzufügen.
Die Umleitung wird zur Registerkarte "URL-Umleitung" des Arbeitsbereichs "Browser-Kontrolle" hinzugefügt. Wenn die Konfiguration bereitgestellt wurde und Benutzer versuchen, auf die angegebenen Webseite zuzugreifen, wird die umgeleitete Seite in derselben Browserinstanz angezeigt. Falls für die URL "Zulassen" konfiguriert wurde, wird die Seite erwartungsgemäß geöffnet.
Steuern des URL-Zugriffs innerhalb einer Domäne
Die URL-Umleitung kann auch zur Steuerung des Zugriffs innerhalb einer einzigen Domäne verwendet werden. So kann etwa der Zugriff auf eine Domäne unterbunden werden, während der Zugriff auf bestimmte Unterdomänen zulässig ist. Beispiel: Der Zugriff auf www.firma.com kann verweigert werden, während der Zugriff auf www.firma.com/ressourcen zulässig ist.
Konfigurieren einer Zulassungsliste mit URL-Umleitung
Anhand der URL-Umleitung können Sie einen Zulassungslistenansatz implementieren und damit den Internetzugriff für Ihr Unternehmen steuern. Indem Sie eine Umleitung erstellen, die den Zugriff auf alle Internetsites untersagt und anschließend zulässige Elemente hinzufügen, können Sie bestimmte Websites für Ihre Mitarbeiter zugänglich machen.
- Erstellen Sie ein URL-Umleitungselement für http* oder *. Dadurch können Benutzer auf gar keine Inhalte im Internet zugreifen.
- Erstellen Sie Umleitungen, um den Zugriff auf gewünschte URLs zu gewähren.
Wenn die Konfiguration für Ihre Benutzer bereitgestellt wird, können diese nur auf die Websites zugreifen, die in Elementen vom Typ "URL-Umleitung" konfiguriert sind, und die zulässigen Aktionen durchführen.
Zulassungslisten und Inlineframes
Wenn Sie eine Zulassungsliste verwenden und den Zugriff auf eine Site zulassen möchten, die Inlineframes (iFrames) verwendet, müssen Sie Elemente für die URL-Umleitung einrichten, um die URLs für jeden Inlineframe zuzulassen. Wird die URL für einen Inlineframe umgeleitet, wird auch die URL der Hauptwebsite umgeleitet, selbst wenn sie als zulässig konfiguriert ist.
Beispiel: Sie haben alle Websites umgeleitet, die http* verwenden, und haben eine zulässige URL erstellt, sodass Ihre Benutzer auf http://www.website.com zugreifen können. Diese Website verwendet einen Inlineframe zum Anzeigen von http://www.frame.com, der jedoch nicht zulässig ist. Die Benutzer können http://www.website.com nicht öffnen, da der Zugriff auf http://www.frame.com aufgrund der http*-Umleitung verweigert wird.
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